Wildmanagement in der Kernzone 23 b


Waldtier-201020595004[1]Die Verordnung des Biosphärenreservates sieht für diese Kernzone, wie für alle anderen auch, einen vollständigen Ausschluss der Jagd als Nutzung vor. Um zu beurteilen, ob in Abweichung von dieser Vorgabe eine Bejagung aus anderen Gründen unumgänglich sein kann, müssen die Ziele der Kernzone und die Konfliktpotenziale im Umfeld betrachtet werden. Für die Kernzone selber ist aufgrund der Insellage mit angrenzender Feldflur mit einer Verfrachtung von Nährstoffen durch das Wild aus den Agrargebieten (Nahrungsaufnahme) in das Waldgebiet (Defäkation) zu  rechnen. Für eine quantitative Aussage hierzu fehlen allerdings die Grundlagendaten.

FFH Wildmanagement Kernzone 23 b Grumsin (2 MB)

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